Der Selbacher Adel in Wiederstein :

Der Selbacher Adel in Wiederstein führte in seinem Wappen nicht die üblichen drei Rauten, die sie als Selbacher ausgewiesen hätte, dafür jedoch einen Widder. Dass sie dennoch echte Selbacher waren ist urkundlich belegt. Der Wiedersteiner Adel war einer der großen Stämme der Selbacher. Seine Geschichte ist nie erforscht worden. Viele offene Fragen beschäftigen uns. So wissen wir bis heute nicht, wo ihr Burghaus gestanden hat und welche Verbindung zwischen „Widderstein“ und „Widderbach“ bestand. In der Vergangenheit waren sich die Historiker stets uneinig, wenn es um die Zugehörigkeitsfrage des Wiedersteiner Adels zum Geschlecht der Selbacher ging. Diese Unsicherheit beruht auf der Tatsache, dass die Wiedersteiner Ritter nie den Zusatz „von Selbach“ in ihrem Namen trugen. Außerdem führten sie die Herkunft ihres Ortsnamens auf den Widderkopf

in ihrem Wappen zurück.

Welches der beiden Wappen tatsächlich das Wappen der Selbacher Adligen in Wiederstein ist, kann nicht mit eindeutiger Sicherheit gesagt werden. Der erste, der sich mit der Freiengrunder Geschichte befasste, war J. von Arnoldi. Als nassauischer Chronist
schrieb er bereits 1798: „ … die von Widderstein scheinen dem Stamm von Selbach
anzugehören, obgleich sie das Wappen der Selbacher (mit den charakteristischen drei
Rauten) nicht führen …“ Diese vorsichtige Ausdrucksweise ist später übernommen
und z. T. noch intensiviert worden. Die Zweifel reichen bis in die jüngste Zeit: Noch
1951 schreibt Dr. Böttcher (Siegen) in seiner „Siedlungsgeschichte des Siegerlandes“,
dass „… Wiederstein eine späte Siedlung der Selbacher gewesen sein könnte …“
Heute wissen wir jedoch, dass die Wiedersteiner echte Selbacher waren und zwar
schon seit dem 14. Jahrhundert! Das belegt uns eine kürzlich entdeckte Urkunde vom
15. März 1483 (die sicher weder Arnoldi noch Böttcher bekannt war). Sie enthält u.a.
folgenden eindeutigen Hinweis: „… dieser hat dem Ernst von Selbach-Lanckbeyn
(Zeppenfeld), einem Vorfahren des Johann von Widderstein, den Zehnt für 18 Fl.

versetzt ...“

 

Die Wiedersteiner waren keine Nassauischen Vasallen!
Dieser Ernst von Selbach-Lanckbeyn lebte 130 Jahre früher (in Zeppenfeld) und ist
schon 1350 Besitzer des Hofes Baldenbach. Damit ist erwiesen, dass die Wiedersteiner Adligen von alters her Selbacher waren. Ihr Stamm ist so alt wie die benachbarten Selbacher Zweige. Und das die Wiedersteiner nassauische Vasallen waren, wie dies einige frühere Chronisten immer wieder hervorheben, kann als widerlegt gelten: In einer Urkunde von 1431 wird ein Wiedersteiner Junker als Burgmann auf Schloss Schönstein/Wissen genannt, also bei einem Saynischen Ritter.


Das Selbacher Geschlecht im 14. Jahrhundert
Nachforschungen zum Namen „Selbach“ haben ergeben, dass z.B. für die uns nächstgelegene Siedlung Haiger-Selbach kein Nachweis ihres Ursprungs aus dem Freien
Grund zu erbringen ist. Die Bezeichnung „Selbach“ scheint im 14. und 15. Jahrhundert
ein genauso oft gebrauchter Ortsname gewesen zu sein wie z.B. Allendorf, Holzhausen
u.a. Wo der größte oder der einflussreichste Familienstamm der Selbacher seinen Sitz
hatte, ist heute nicht mehr zu sagen. Es fehlt eine verlässliche Grundlage. Sicher ist
aber dies: er war nicht auf dem Hohenseelbachskopf. Keine Urkunde nennt uns einen
Ritter, dessen Behausung nachweislich dort oben gewesen wäre. Vergleicht man die
registrierten Urkunden, so kann die Anzahl Selbacher Namensnennungen unter Umständen etwas mehr Aufschluss geben. 280 Urkunden sind uns heute bekannt, die wir
hier zum Vergleich heranziehen können. Auf die Einzelstämme fallen in Zeppenfeld 130
Erwähnungen, auf Hof Eichen 24, Wiederstein 20, Gilsbach 18, Hof Heistern 15 und
auf Burbach 14 Erwähnungen. Neunkirchen und Altenseelbach werden nur vereinzelt
in diesen Urkunden erwähnt. In den Siedlungen Wahlbach, Würgendorf, Struthütten
und Salchendorf waren bis auf Einzelhöfe keine Selbacher ansässig. Zusammen mit
dem letzten noch vorhandenen Gebäude aus dem 14. Jahrhundert, dem Zeppenfelder
Schloss, deutet einiges darauf hin, dass die Zeppenfelder eine Vormachtstellung in der
Ganerbenschaft inne hatten. Zumal ein Hinweis aus späterer Zeit, nämlich von 1655
(Dr. Achenbach, 1895) besagt, dass in Zeppenfeld die „Gemeinschaftliche Canzley
aller Selbacher Stämme“ gewesen sei.


Das Rätsel Widderbach
In einer Urkunde vom 15. August 1326 über Grundstücksangelegenheiten der Wildenburger im Freien Grund (Mischenbach, Heistern usw.) tritt als Zeuge, neben Selbacher Rittern, ein Heinrich von Widderbach auf. Von früheren Historikern als unbedeutender Adelszweig bisher unbeachtet gelassen, erscheint uns gerade diese Adelsfamilie einer näheren Betrachtung wert. Zumal, nachdem wir in der „Landesgeschichte des Westerwaldes“
(Gensicke, Wiesbaden 1958) auf folgenden Hinweis aufmerksam werden:
„… Zu den bedeutenderen Geschlechtern der Grafschaft gehörten die „von Widderbach“
(1335-1512) und die „von Widderstein“ (1376-1513), wohl ein Zweig des vorigen
Geschlechts, die über zahlreiche Höfe an der mittleren Sieg und über beträchtlichen
Streubesitz verfügten. Beide führten den Widderkopf im Schild. Gemeinsamer Besitz

und gleiche Namen erhärten die Vermutung, doch fehlt der sichere Anschluss.“ Diese
„von Widderbach“ begegnen uns im 14. Jahrhundert noch in vier weiteren Urkunden.
In welchem Verhältnis beide Geschlechter zueinander und damit zum heutigen Wiederstein
standen, ist jedoch noch nicht herausgefunden worden.


Eine Wasserburg in Wiederstein ?
Nun bringt uns eine kürzlich entdeckte Urkunde vom 9. Dezember 1476 neue, überraschende Erkenntnisse: Hier ist die Rede von bedeutenden Gütern des Wiedersteiner
Adels außerhalb des Freien Grundes. Genannt werden u.a. die Ritter Dietrich, Cone,
Arnold, Johann und Conrad, die Besitztümer in Dillenburg, Herborn, Wied, Freusburg
und Wildenburg haben. Was aber noch mehr verwundert, ist eine Beschreibung der
„Wiedersteiner Burg“: „… dat huß und den hof bynnent dem graben … dat wyr beyde
partheyen dat vurgs huß rinckmure und portzen und brucken … sollen buwelich halten
…“. (Verblüffend hier die Ähnlichkeit mit Zeppenfeld: Ringmauer, Graben, Porze).


Streit mit Krottdorf
Aus einigen umfangreichen Urkunden können wir Einzelheiten aus dem Leben unserer
Vorfahren im späten Mittelalter erfahren. So hat vermutlich zwischen dem Wiedersteiner
Adel und dem von Krottorf über Generationen ein Streit bestanden, dessen
Ende in folgender Urkunde besiegelt wird:
24. Juli 1467 „…Johann v. Wiederstein, der ebenso wie sein verstorbener Vater Hermann
von Wiederstein mit seinem verstorbenen Verwandten Christian von Selbach
gnt. Krottorf, und dann dessen Söhnen Johann, Goedert, Philipp und Ludwig in Streit
lag, einigt sich mit diesen durch Vermittlung von Johann von Selbach, dessen verstorbener
Sohn Gerhard und seinen übrigen Ganerben zu Zeppenfeld folgendermaßen
gütlich: Die von Selbach gnt. von Krottorf sollen erblich innehaben: - Gut und Erbschaft
zu Wiederstein (Wiedertzsteine), - den Zoll und das, was jährlich an Pflug- und Futterhafer
im Selbacher Grund fällig ist, - das Gut zu Hupsdorf, - die Liebach, - was Johann
hiervon bisher als Erbteil beanspruchte. Er verzichtet zu deren Gunsten erblich hierauf,
so dass sie hierüber wie über Eigen verfügen können; alle Pfand- und Schuldurkunden,
die er von ihnen in Händen hat, sind ungültig. Demgegenüber lassen jene ihn
seinen Erbteil des halben Hofs zu Baldenbach, der ahnherrliches Erbe ist, mit Haus
und sonstigem Zubehör an Lehen und Eigen als Eigentum gebrauchen. Sie lassen ihn
und seine Erben in dem Teil des Hofs unbeeinträchtigt, der Ernst von Selbach gehörte,
dessen Stammeserbe Johann ist, und zwar gemäß der zwischen Friedrich Langbein
von Selbach und seinem Bruder Ernst vorgenommenen Erbteilung …“

(Als Siegler tritt u.a. ein „Vetter Arnold v. Widderstein“ auf und „Johann von Selbach“.)

 

(aus: Zeppenfelder Heimatblatt – Geschichte und Geschichten aus Zeppenfeld und
dem Freien Grund Nr. 18, Oktober 1991, mit den aufgeführten Quellen: Brammer, Stadtarch. Hachenburg 1989, Dr. H. von Achenbach, Siegen 1895, H. Gamann, Neunkirchen
1925, Wilh. Hartnack, Keppel 1963, Archiv Hatzfeld/Wildenburg 1975, Philippi, Siegener
UrkBuch 1887, Gerhard Scholl, Siegen 1981, D. Tröps, Blätt. Sgl. HVerein 1981)

 

Der Besitz der Selbacher :

    Quelle : LWL.org

 

 

 

Noch heute weisen bestimmte Flurnamen auf den Besitz der Selbacher hin.

So stammt die Flurbezeichnung "Langenholz" aus Zeiten, in denen der Wald

oberhalb der heutigen Langenholzstraße das Eigentum derer von Selbach-Lange

gewesen ist, daraus entstand dann Lange(n)-Holz.

 

Langenholz
Langenholz

Quelle : TIM Online