Der große Brand von 1748 :

Der große Brand von 1748
In der Geschichte von Wiederstein hat sich manches zugetragen, dass besonderer
Erwähnung bedarf. So auch der große Dorfbrand vom 9. Oktober des Jahres 1748.
Feuersbrünste waren in den alten Dörfern mit ihren strohgedeckten Häusern, mit dem
offenen Licht und offenen Herdfeuern keine Seltenheit. Und die Abwehr gegen solche
verheerenden Feuersbrünste waren seinerzeit noch allzu ungenügend. Die Feuersbrunst
in Wiederstein aus dem Jahre 1748 wird nicht die einzige große gewesen sein. Der folgende Bericht des Amtsvogtes Günther aus Burbach vermittelt uns ein Zeitbild über dies furchtbare Unglück (St. Arch. Münster): „Es hat sich das Unglück zugetragen, dass gestern morgen in der Gemeinde Wiederstein in einem Gemeindebackhaus eine Feuersbrunst entstanden und in Zeit von drey Stunden dergestalten um sich gegriffen hat, dass dadurch 4 nassauische Häuser und 3 Scheunen, sodann 2 saynische Häuser und 4 Scheunen nebst den 2 Gemeinds-Backhäusern (zusammen also 15 Gebäude) eingeäschert worden sind. Weil nun der Wind favorable (günstig) wurde, und genügend Wasser an der Handt war, wurde es glücklich gedämpfet, wie dann ich und der saynische Beamte zur Wache und Aufsicht in der Nacht über 200 Mann angeordnet und an die nöthigen Posten ausgetheilet,
dass also weiter nichts zu befürchten, welches ich nach meiner Retour (Rückkehr) schuldigermaßen untertänigst gehorsamst berichte ... Unterthänig gehorsamster
Knecht – gez. Günther.“

Quelle : Landesarchiv NRW

 

 

Quelle : Landesarchiv NRW

 

 

Auch damals schon wurde die Ursache eines Brandes peinlichst
genau untersucht. Man beschuldigte hier in Wiederstein den Knecht Johann Gerlach Mudersbach aus Emmertshausen, der im Dienst des Johann Schmitt stand. Mudersbach soll im Backhaus zu stark gefeuert haben, sodass die Flammen aus der „Mündung des Backofens“ hinausgeschlagen seien und das Dach ergriffen hätten. Der Beschuldigte aber wehrte sich seiner Haut und erklärte, er habe überhaupt vor dem Backofen stehend, gar kein Feuer gesehen. Die Leute erst hätten ihn auf den entstehenden Brand aufmerksam
gemacht. Mithin sei das Feuer „nicht von vorn, sondern von hinten gekommen“.

Oberschultheiß Neuper, der die Untersuchung durchzuführen hat, äußert: „Glaublich
kann es gegentheilig auch wohl sein, dass der Ofen hinterher von den Mäusen zerbohret
gewesen und durch die Mauslöcher das Feuer an das Dach gekommen, worüber
man aber keine nähere Kundschaft haben kann.“ (St. Arch. Münster) Aus der Schadensliste gehen die Namen der Geschädigten und die Taxwerte hervor:
Johann Engel Reichmann ca. 577 Rthr., Johann Heinrich Bieler ca. 346 Rthr., Johann
Peter Christ 167 Rthr., Johann Rupert Ebert 162 Rthr. und Johann Adam Schmitt 250
Rthr., sodass ein Gesamtschaden von rund 1500 Rthr. zu verzeichnen war. Zum Wiederaufbau ihrer Häuser erhielten die Brandgeschädigten von Wiederstein Holz aus
dem Mischebachswald. Wie eine spätere Abrechnung ergibt, sollen die Geschädigten
das Holz aus den herrschaftlichen Waldungen teuer bezahlen. Hinzu kommt, dass
es für den Wiederaufbau gar nicht ausreicht. Eine Beschwerde an die herrschaftliche
Rentkammer löst die andre ab. Aber es gibt kein Holz mehr, weil die Waldungen „vom
Bauholz entblöset“ seien. Wer um jene Zeit bei einem Brande sein Haus und Hab und
Gut verlor, geriet in die bitterste Not, denn im 18. Jahrhundert kannte man noch keine
Feuerversicherungen. Es wird den in Wiederstein in Not geratenen Brandgeschädigten
gestattet, eine Kollekte in der näheren und weiteren Umgebung heben zu lassen.
Es kommen Spenden an Geld und Fruchtmitteln von allen Seiten, nicht nur aus der
allernächsten Umgebung, sondern auch aus der Gegend von Haiger, Herborn, Dillenburg,
Ewersbach und vom Westerwald. Noch im Jahre 1752, vier Jahre nach dem Brande, hat die Holzschuld an die Rentkammer nicht beglichen werden können, denn die Brandgeschädigten leben immer noch in sehr dürftigen Verhältnissen. Infolge der
fortwährenden Zahlungsaufforderungen wenden sich die verzweifelten Wiedersteiner
Geschädigten an ihre Landesherrin, die Nassau-Oranische Fürstin Anne in Den Haag,
mit der Bitte um Aufhebung der gesamten Schuld. Der Erfolg auf diese Bittschrift bleibt
nicht aus. Die gesamte Bauholzschuld wird ihnen erlassen, wie der folgende Briefinhalt
der Fürstin besagt:


„Den Haag, den 25. April 1757.
Euch Wohlgeborne, Wohledle, Edle, Best und Wohlgesinnte liebe Getreue!
Wollen wir denen diesseitigen Brandgeschädigten Untertanen zu Wiederstein Amts
Burbach den schuldigen Bauholzrückstand von Zweihundertundzwanzig Reichsthalern
15 Albus commiseratione (d. h. aus Mitgefühl) gäntzlich erlassen haben … ,
gez. Anne.“

 

         Quelle : Landesarchiv NRW

 

 

 

Bild von Prinzessin Anne  (1709 - 1759)

 

Wappen von Prinzessin Anne

 


Am 25. April 1757 war der Brief geschrieben.

 

 

Am 2. Juni 1757 ging der Brief bei der Regierung in Dillenburg ein :

 

 

Erst am 9. Juni konnte den Wiedersteinern
die Antwort zugestellt werden, denn alle Schreiben gingen ja durch Kuriere,

es gab noch keine Post.

 

Quelle : Landesarchiv NRW

 

 

Die komplette Akte zum großen Brand von 1748

einschließlich einer Transkription in die heutige Schrift

findet sich im Archiv des HVV Wiederstein.

 

 

Diese kann dort jederzeit (nach vorheriger Terminabsprache)

 

eingesehen werden.

 

Der grosse Brand in Wiederstein von 1748
Feuersbrunst zu Wiederstein 1748

Quelle : Landesarchiv NRW

 

 

Wiederstein (1899)
Wiederstein (1899)